Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für eine hervorragende Zusammenarbeit von Anfang an

Soweit keine besonderen Vereinbarungen oder Bedingungen schriftlich vereinbart werden, gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), womit sich der Kunde bei Auftragserteilung ausdrücklich einverstanden erklärt. Eigene Einkaufs- oder sonstige Vertragsbedingungen des Kunden werden von uns nicht anerkannt und es wird die Bestellung nur unter Zugrundelegung unter den Bedingungen der vorliegenden Geschäftsbedingungen angenommen. Falls diese AGB einem Verbrauchergeschäft im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes zu Grunde liegen, gelten die Bestimmungen des KSchG, soweit nicht zulässigerweise andere Vereinbarungen getroffen wurden.

Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden.

Auftragsänderungen bzw. Zusatzaufträge können zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden. Kostenvoranschläge sind entgeltlich.

Der Vertrag kommt mit Annahme des Angebots durch den Kunden zustande. Ein Verbraucher kann  dann vom Vertrag oder vom Vertragsantrag zurücktreten, wenn er seine Vertragserklärung weder in dem vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räume noch bei einem von diesem dafür auf einer Messe oder einem Markt benutzten Stand abgegeben hat; der Kunde nicht selbst die geschäftliche Verbindung zwecks Vertragsschließung angebahnt hat; und dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechung vorangegangen ist.

Der Rücktritt kann bis zum Zustandekommen oder bis 1 Woche danach schriftlich erklärt werden. Die Frist beginnt mit der Ausfolgung der Vertragsurkunde an den Verbraucher, welcher eine Belehrung über das Rücktrittsrecht enthält; frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrages zu laufen.)

  1. Der Kunde hat das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen das Auftragsverhältnis zu widerrufen.

 

  1. Die Frist zum Rücktritt beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses.

 

  1. Um sein Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde der Firma Fenster Rachbauer eine eindeutige Erklärung über den Entschluss mittels Post oder Telefax zukommen lassen.

 

  1. Tritt der Kunde von diesem Vertrag zurück, erstattet die Firma Fenster Rachbauer alle bereits geleisteten Zahlungen binnen 14 Tagen ab Zugang der Rücktrittserklärung. Auch der Kunde hat die bereits erhaltenen Leistungen zurückzustellen.

 

  1. Wurde die Firma Fenster Rachbauer ausdrücklich dazu aufgefordert, mit der Dienstleistung bereits während der vierzehntägigen Widerrufsfrist zu beginnen, so ist im Falle der Ausübung des Widerrufsrechts bei noch nicht vollständiger Vertragserfüllung ein aliquoter Betrag im Hinblick auf die bereits erbrachte Dienstleistung im Verhältnis zum im Vertrag vorgesehenen Gesamtumfang, zuzüglich der bis zum Zeitpunkt des Rücktritts vom Vertrag entstandenen Kosten, zu leisten.

 

Ausnahmen vom Rücktrittsrecht

 

  1. Der Kunde verliert sein Rücktrittsrecht bei Verträgen über dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten, wenn der Unternehmer vom Kunden ausdrücklich zu einem Besuch zur Ausführung dieser Arbeiten aufgefordert wurde
  2. Dem Kunden steht kein Rücktrittsrecht zu, wenn die Ware/Dienstleistung nach Kundenspezifikation angefertigt oder auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten ist
  3. Erweitert der Kunde im Zuge von Servicearbeiten den Arbeitsumfang und beauftragt er den Unternehmer mit Leistungen, welche über den ursprünglichen Vertrag hinausgehen, so erlischt der Anspruch auf das Rücktrittsrecht hinsichtlich dieser Leistungen. Verzicht auf das Rücktrittsrecht verlangt der Kunde ausdrücklich, dass die Firma Fenster Rachbauer vor Ablauf der vierzehntägigen Rücktrittsfrist tätig werden soll und die Dienstleistung vollständig erbracht wird, verliert er dadurch sein Rücktrittsrecht.

Unbeschadet der Geltendmachung darüber hinaus gehender Schadenersatzansprüche ist unser Unternehmen im Fall eines Stornos berechtigt,

eine Stornogebühr in Höhe von 10 % des Nettoauftragwertes, bei Sonderanfertigungen 30% zu verlangen.

Unsere Preise laut den jeweils gültigen Preislisten sowie alle unsere Preisangebote, ob schriftlich oder mündlich, gelten freibleibend und verstehen sich netto exklusive Mehrwertsteuer; sie beruhen auf gegenwärtigen Kosten für Material, Energie und Löhne.

Liegen zwischen Preisbekanntgabe und Lieferausführung mehr als zwei Monate bzw. besteht ein Rahmenvertrag für fortlaufende Liefer- bzw. Bearbeitungstätigkeit und ändern sich in diesem Zeitraum diese Preise, so ist das Unternehmen berechtigt, zum Zeitpunkt der Lieferung eine entsprechende Preiserhöhung vorzunehmen. Gelegte Rechnungen sind innerhalb 10 Tagen zur Zahlung fällig. Allfällige Skontovereinbarungen entnehmen Sie den jeweiligen geltenden Rechnungen. Die Zahlung hat grundsätzlich netto Kassa ohne Abzug zzgl. gesondert auszuwerfender Umsatzsteuer zu erfolgen; Bankspesen gehen zu Lasten des Kunden. Zahlungen haben erst mit Zugang bzw. Gutschrift am Konto des Unternehmers schuldbefreiende Wirkung.

Bei – auch unverschuldetem – Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe der banküblichen Zinsen, mindestens jedoch  5 % über dem jeweils in Geltung stehenden Basiszinssatz p.a. berechnet.

Alle Zahlungen werden auf die jeweils älteste Forderung verrechnet. Bei Zahlungsverzug bzw. Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners bzw. Abweisung mangels kostendeckendem Vermögen werden mit Verzugseintritt auch alle anderen noch offenen Forderungen zur Zahlung fällig.

Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Zahlungsverzuges die entstandenen Mahn- und Inkassospesen, welche zur zweckentsprechenden Betreibung oder Einbringung der Forderung

notwendig sind,  zu ersetzen. Sofern das Unternehmen das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Schuldner pro erfolgter Mahnung einen Betrag von € 25,00 sowie für die

Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag in Höhe von € 20,00 zu bezahlen.

Darüber hinaus ist jeder weitere Schaden, insbesondere auch der Schaden, der dadurch entsteht, dass infolge Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfälligen Kreditkonten des

Unternehmens anfallen, unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen. 

Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich. Bei Lieferverzug hat die vom Kunden zu setzende Nachfrist mindestens 2 Wochen zu betragen. Durch Lieferverzug verursachte

Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, das Unternehmen trifft am Leistungsverzug zumindest grobes Verschulden, ausgenommen davon Schadenersatzanspruch von

Konsumenten § 6 Ziff. 9 KSchG. Der Kunde ist verpflichtet, Teillieferungen anzunehmen. Die Rechtsfolgen des Annahmeverzuges gelten auch im Falle von Teillieferungen.

Verzögerungen am Baufortschritt, die von unserem Unternehmen nicht beeinflussbar sind und die Arbeits- bzw. Montageausführungen verzögern, heben etwaige Pönalforderungen zur Gänze auf. Dies gilt auch für die Fertigstellungstermine. Unser Unternehmen behält sich in diesem Fall vor, diesbezügliche Kostenerhöhungen in Rechnung zu stellen bzw. die Fertigstellungstermine nach eigenen Möglichkeiten neu einzuplanen. Dem Unternehmen steht es frei, nach Notwendigkeit Subfirmen zu beschäftigen. Im Falle einer Verschiebung des Liefertermines durch den Bauherrn/die Bauherrin werden 5 % der Auftragssumme pro Woche als Lagergebühr zum bereits im Vorhinein vereinbarten Liefertermin fällig.

Zur Leistungsausführung ist das Unternehmen erst dann verpflichtet, sobald der Kunde allen seinen Verpflichtungen die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist.

Dies beinhaltet insbesondere das Beistellen des erforderlichen Licht- und Kraftstroms, Leistung sämtlicher notwendiger Vorarbeiten.

Der Tischler ist nicht berechtigt, Arbeiten vorzunehmen, die über seinen Gewerberechtsumfang hinausgehen.

Erweist sich eine Anweisung des Kunden als unrichtig, so wird unser Unternehmen den Kunden davon verständigen und um entsprechende neue Weisung ersuchen. Die dadurch auflaufenden Kosten treffen den Kunden. Langt die Weisung nicht bzw. nicht binnen angemessener Frist ein, treffen den Kunden die Verzugsfolgen.

Der Tischler ist nicht berechtigt, Arbeiten vorzunehmen, die über seinen Gewerberechtsumfang hinausgehen.

Erweist sich eine Anweisung des Kunden als unrichtig, so wird unser Unternehmen den Kunden davon verständigen und um entsprechende neue Weisung ersuchen.

Die dadurch auflaufenden Kosten treffen den Kunden. Langt die Weisung nicht bzw. nicht binnen angemessener Frist ein, treffen den Kunden die Verzugsfolgen.

Wenn nicht innerhalb von 8 Tagen nach Montageende (gleichbedeutend mit Abreise der Monteure) allfällige Mängel in schriftlicher Form gerügt werden oder  die vom Mangel betroffenen Teile von jemand anderem als unserem Unternehmen verändert worden sind, so sind die Ansprüche des Kunden aus der Gewährleistung erloschen.

Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate für bewegliche Sachen und 36 Monate für unbewegliche ab Beendigung der Montagearbeiten. Das Vorliegen eines Mangels ist vom Kunden nachzuweisen; die gesetzliche Vermutung des § 924 ABGB wird einvernehmlich ausgeschlossen. Der Unternehmer hat die Wahl zwischen Verbesserung und Austausch. Termine für Austausch und Verbesserung sind je nach Einzelfall festzulegen. Scheitern der Austausch oder die Verbesserung aus Gründen, die vom Unternehmer nicht zu vertreten sind bzw. erschwert der Kunde durch eigenmächtiges Handeln, Verbesserung und Austausch, so ist für jeden weiteren Verbesserungsversuch vom Kunden angemessenes Entgelt zu leisten. Der Käufer kann zunächst nur die

Verbesserung und einen Austausch der Sache verlangen, es sei denn, die Verbesserung oder der Austausch ist unmöglich oder für den Übergeber, verglichen mit der anderen Abhilfe, mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden. Sind sowohl die Verbesserung als auch der Austausch unmöglich oder für den Übergeber mit einem unverhältnismäßig hohen Ausmaß verbunden, so hat der Übernehmer das Recht auf Preisminderung oder sofern es sich nicht um geringfügige Mängel handelt, das Recht auf Wandlung. Dasselbe gilt, wenn der Übergeber die Verbesserung oder den Austausch verweigert oder nicht in angemessener Frist vornimmt, wenn diese Abhilfe für den Übernehmer mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden wäre oder wenn sie ihm aus triftigen, in der Person des Übergebers liegenden Gründen unzumutbar sind. Ausschließlich anerkannte Mängel berechtigen bis zu deren Behebung zur Zurückhaltung eines angemessenen Teils der entsprechenden Position (je nach Mängelumfang), höchstens jedoch im Ausmaß von 5 % der Nettoauftragssumme. Die Ware wurde gekauft wie besichtigt. Mit dem Übernahmeprotokoll wird bestätigt, dass die Ware ordnungsgemäß und mangelfrei übernommen wurde.

Für Schäden jeder Art, einschließlich der Schäden, die aus Erfüllung oder Nichterfüllung des Vertrages, aus deliktischen Handlungen oder Unterlassungen und aus Mängeln haftet das Unternehmen nur, so weit es solche Schäden grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet hat. Dies ist vom Geschädigten zu beweisen. Ausgenommen davon Konsumenten im Hinblick auf die gesetzlichen Bestimmungen des § 6, Z9 und Z11. Jeder darüber hinausgehende Anspruch auf Ersatz von Schaden ist ausgeschlossen. Die Geltendmachung von Produkthaftungsansprüchen ist ausgeschlossen.

Alle gelieferten und montierten Artikel bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum unseres Unternehmens. Im Falle eines Zahlungsverzuges des Kunden ist unser Unternehmen berechtigt, die im Vorbehaltseigentum stehenden Gegenstände zurückzunehmen, ohne dass dies als Vertragsrücktritt gilt.

Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmers. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig.  Anzuwenden ist österreichisches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechtes.

Zusagen durch unsere Mitarbeiter bedürfen für ihre Rechtswirksamkeit der Bestätigung durch die Unternehmensleitung. Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen udgl. stets das geistige Eigentum des Unternehmers und erhält der Kunde daran keine wie immer gearteten Nutzungs- oder Verwertungsrechte.

Der Kunde ist verpflichtet, allfällige Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bis zur vollständigen Erfüllung des Vertragsverhältnisses bekannt zu geben, widrigenfalls die Erklärungen auch dann als zugegangen gelten, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden. Bei Verwendung ohne Zustimmung ist der Unternehmer zur Geltendmachung einer Abstandsgebühr von mindestens 25 % der Voranschlagssumme berechtigt. Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen welcher Art auch immer ist ausgeschlossen. Forderungen gegen uns dürfen mangels ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung nicht abgetreten werden. Änderungen und Ergänzungen der AGB bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für das Abgehen von der Schriftform. Bei Nichtigkeit einzelner Bestimmungen bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Holz ist ein Naturprodukt, daher sind leichte Farbunterschiede zu unseren Mustern beim Zusammenbau einzelner Profile, bei Nachbestellungen sowie leichte Unebenheiten des Holzes bedingt durch seine Struktur unvermeidbar und kein Mangel, sondern Zeichen der Echtheit des Werkstoffes Holz.  Bauteile aus Holz dürfen nicht einer Raumluftfeuchtigkeit von über 55 % ausgesetzt werden! Kondenswasser am Glasrand ist ein Zeichen zu hoher Raumluftfeuchtigkeit. Auch bei Kunststoff und bei Aluminium können werkstoff- und herstellungsbedingt leichte

Farbschwankungen auftreten. Bei Isolierglasfenstern kann es bedingt durch äußere Einflüsse zu Tauwasserbildung (zB. Am Rahmen, an beiden Seiten der Verglasung, an Beschlägen etc…) kommen. Diese äußeren Einflüsse liegen nicht in unserem Bereich, daher stellt Tauwasserbildung keinen Mangel dar. Bitte beachten Sie die wichtigen Informationen des Pflege- und Wartungsleitfadens, der zu jedem Auftrag übergeben wird. Für unsachgemäße Pflege und Wartung durch den Käufer wird keine Haftung übernommen.