• Antragsphase startet am 15. Juli 2024. Anträge können für Arbeiten eingereicht werden, die seit dem 1. März 2024 durchgeführt wurden.
• Gefördert werden Arbeitsleistungen von Handwerkern im eigenen Zuhause, z.B. Ausmalen, Kücheneinbau, Fliesenlegen, usw. rückwirkend ab dem 1. März 2024 bis zum 31. Dezember 2025. Auch Arbeitsleistungen im Zusammenhang mit dem Hausbau, bzw. der Wohnraumschaffung sind umfasst
Förderhöhe:
• Es stehen insgesamt 300 Millionen Euro zur Verfügung. Dazu wird es eine eigene Website geben, wo der aktuell noch zur Verfügung stehende Betrag im Fördertopf ersichtlich ist.
• Gefördert werden 20% der reinen Arbeitsleistung ab einer Rechnungssumme von 250 Euro bis zu einer maximalen Rechnungshöhe von 10.000 Euro. Rechnungen haben die Arbeitsleistung gesondert auszuweisen und sind unbedingt vom Kunden aufzubewahren.
• Die Förderhöhe beträgt damit mindestens 50 Euro und maximal 2.000 Euro pro Person 2024/maximal 1.500 Euro pro Person 2025.
• Wesentliches Merkmal ist die Möglichkeit, mehrere Rechnungen für den gleichen Durchführungsort in einem Antrag bis zur Höchstgrenze zu häufen, was die Flexibilität und Effizienz für die Antragsteller erhöht.
Wie wird die Förderung beantragt?
• Die Beantragung erfolgt online durch den Kunden. Die Website wird in den kommenden Wochen online gehen. Die Abwicklung übernimmt die Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG) im Auftrag des BMAW. Dazu braucht man nur wenige Daten wie Name, Adresse, IBAN und die Rechnung; die Identifizierung erfolgt über ID Austria. In Ausnahmefällen kann der Handwerkerbonus plus mit den notwendigen Dokumenten auch in Vertretung – z.B. durch das Handwerksunternehmen beantragt werden.
• Ein Antrag pro Person pro Jahr.
Die Förderrichtlinie mit den Details ist in Ausarbeitung und soll zeitnahe verlautbart werden.
Beispiele:
• Eine Familie lässt einen Teil ihrer Fassade neu machen. Für die Arbeitsleistung der Maurerin/des Maurers fallen Kosten in Höhe von 10.000 Euro an. Dafür gibt es 2.000 Euro Handwerkerbonus für das Kalenderjahr 2024.
• Eine Mieterin gestaltet ihre Wohnung um. Die Malerin/der Maler verrechnet 500 Euro für ihre/seine Arbeitsleistung. Dafür gibt es 100 Euro Handwerkerbonus.